1. Bestattungsunternehmer geben die erhaltenen Informationen nicht weiter und informieren Mitarbeiter, die mit der Abholung des Verstorbenen beauftragt sind, wenn der Verstorbene COVID-positiv war. Infolgedessen sind Mitarbeiter nicht in der Lage, persönliche Schutzausrüstung zu verwenden, um sich vor dem Vertrag über COVID-19 zu schützen.
Angebliche Gefahren: 1,…
Angebliche Gefahren: 1,…
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