1. Mitarbeiter sind potenziell Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit COVID-19 ausgesetzt. Es wurde berichtet, dass der Arbeitgeber kein Programm zur Durchführung der Kontaktverfolgung durchgeführt hat, um die Ausbreitung von COVID-19 zu verhindern. Im Gegensatz zu Abschnitt 5 (a) (1) des Arbeitsschutzgesetzes.
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 100
Quelle:…
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 100
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