1. Nichteinhaltung sozialer Distanzmaßnahmen durch Beibehaltung eines Mindestabstands von sechs Fuß zwischen Personen/Gönnen im öffentlichen Raum.
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 10
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2020-09-22
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 10
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2020-09-22
24
Bemerkungen
Kommentar
