Der Arbeitgeber unterhält kein wirksames Programm zur Vorbereitung und Prävention von Infektionskrankheiten für Covid-19. Nach Kenntnis positiver Fälle informiert der Arbeitgeber die Arbeitnehmer nicht. Der sichere Abstand wird nicht eingehalten. Die Sanierung von Gemeinschaftsräumen und Ausrüstungen ist mangelhaft. Ort: Der Online-Abholbereich für Lebensmittel, der Pausenraum, der Gefrierschrank…
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