Die Spezifität der angeblichen Gefahren ist wie folgt:
1.) Der Arbeitgeber hat es versäumt sicherzustellen, dass den Mitarbeitern Reinigungsmaterial zur Desinfektion von Registern und Arbeitsplatten zur Verfügung gestellt wird.
2.) Der Arbeitgeber hat es versäumt sicherzustellen, dass Kunden beim Betreten des Ladens Gesichtsbedeckungen/Masken tragen.
Angebliche Gefahren: 2,…
1.) Der Arbeitgeber hat es versäumt sicherzustellen, dass den Mitarbeitern Reinigungsmaterial zur Desinfektion von Registern und Arbeitsplatten zur Verfügung gestellt wird.
2.) Der Arbeitgeber hat es versäumt sicherzustellen, dass Kunden beim Betreten des Ladens Gesichtsbedeckungen/Masken tragen.
Angebliche Gefahren: 2,…
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