Der Arbeitgeber setzt keine Vorkehrungen zum Schutz der Mitarbeiter vor Vertragsabschluss und der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz um: a) Die Mitarbeiter wurden in der Einrichtung nicht über positive Covid-Fälle informiert. b) Es gab keine angemessenen Verwaltungs- und Arbeitstechnikkontrollen für die Vorsorge oder Erhebung Mitarbeiter vor…
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