Der Arbeitgeber setzt seine Richtlinien zur Minimierung des Risikos einer Exposition gegenüber Covid-19 nicht durch und bietet keine Gesichtsbedeckungen und Maßnahmen zur sozialen Distanzierung an. Möglich anwendbarer OSHA-Standard: Abschnitt 5 (a) (1) des Arbeitsschutzgesetzes.
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2020-11-02