1. Der Arbeitgeber erzwingt die Verwendung von Gesichtsbelägen über Mund und Nase durch Registrierkassen nicht. T8 CCR 3203 (a) (4) & (6)
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 1
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2020-08-25
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 1
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2020-08-25
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