1. Arbeitnehmer sind Atemgefahren ausgesetzt, da der Arbeitgeber bei Mitarbeiterinterviews und Schulungskursen keine soziale Distanzierung in Bezug auf COVID-19 praktiziert. Arbeitnehmer sind Atemgefahren ausgesetzt, da der Arbeitgeber nach Personalbesprechungen und Schulungskursen in Bezug auf COVID-19 nicht desinfiziert.
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2021-05-07
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2021-05-07
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