Der Arbeitgeber T8 3205 setzt die COVID-19-Verordnung nicht durch. - Keine soziale Distanzierung, weil sie die im ETS enthaltenen öffentlichen Gesundheitsordnungen (die im ETS enthalten sind) von jetzt 35 Prozent Belegung nicht einhalten. - Nichtdurchsetzung des Maskenmandats. - Versäumnis der ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Sanierung und -Versäumnis, den…
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