Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen, um die Arbeitnehmer vor der Ansteckung und Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz zu schützen: a) Das Tragen von Gesichtsmasken/Abdeckungen durch Mitarbeiter wird nicht gemäß der Exekutivverordnung des Gouverneurs durchgesetzt; b) Gemeinschaftsbereiche und häufig berührte Oberflächen werden nicht regelmäßig gereinigt und desinfiziert.…
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