1. Nichteinhaltung des Mandats für Personen/Gönner, Gesichtsbedeckungen zu tragen, während sie sich in der Geschäftseinrichtung des Arbeitgebers befinden. Nichteinhaltung von Maßnahmen zur sozialen Distanzierung durch Aufrechterhaltung eines Mindestabstands zwischen Personen/Gönnern in öffentlichen Räumen. GEFAHRENLAGE: Im Store 10.08.2020 KR
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2020-08-05
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