1. Die Mitarbeiter sind Covid-19 ausgesetzt. Der Arbeitgeber informiert die Mitarbeiter nicht über positive Covid-19-Fälle und/oder Expositionen. Anwendbarer OSHA-Standard: Abschnitt 5 (a) (1) des Arbeitsschutzgesetzes von 1970
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 10
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2022-01-19