Mitarbeiter sind potenziell Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit COVID-19 ausgesetzt. Es wurde berichtet, dass der Arbeitgeber keine Vorsichtsmaßnahmen getroffen hat, wie die ordnungsgemäße Verwendung von Gesichtsmasken am Arbeitsplatz vorgeschrieben. Im Gegensatz zu Abschnitt 5 (a) (1) des Arbeitsschutzgesetzes.
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 50
Quelle: Osha.gov | Quittungsdatum:…
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 50
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