Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen, um Mitarbeiter vor der Vergabe und Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz zu schützen: a) In den Bereichen Lager- und Sicherheitskontrollen setzen Vorgesetzte die Verwendung von Masken/Gesichtsabdeckungen nicht durch. b) Im Lager, häufig berührte und gemeinsam genutzte Oberflächen werden nicht regelmäßig gereinigt…
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