Der Arbeitgeber führt keine Vorkehrungen durch, um Mitarbeiter vor Vertragsabschluss und Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) im Lager oder in Lieferwagen zu schützen: a) Verwaltungs- und Arbeitsprachenkontrollen sind nicht vorhanden, um Mitarbeiter vor Beginn der Arbeit vorab zu untersuchen oder zu befragen; b) Mitarbeiter ausstellen Krankheitsanzeichen und/oder Mitarbeiter,…
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