1. Die Mitarbeiter in der Einrichtung sind COVID-19 ausgesetzt. Der Arbeitgeber stellt nicht sicher, dass Manager und Arbeitnehmer soziale Distanzierung praktizieren und/oder angemessene Gesichtsbedeckungen tragen, wie von den Centers for Disease Control (CDC) empfohlen. Anwendbarer OSHA-Standard: Abschnitt 5 (a) (1) des Arbeitsschutzgesetzes von 1970, 2. Die Mitarbeiter…
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1. Mitarbeiter sind COVID-19 ausgesetzt, wenn Sicherheitskräfte und Mitarbeiter keine Gesichtsbedeckungen verwenden müssen. Der Arbeitgeber setzt die soziale Distanzierung am Arbeitsplatz nicht durch. Potenziell anwendbarer OSHA-Standard: Allgemeine Zollklausel Standort: Sicherheitsauflieger im Inneren des Gebäudes.
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 1000
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2020-12-22
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 1000
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2020-12-22
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