Beschwerdeführer behauptet፦ Es gab einen Ausbruch von COVID bei Nachtschicht. Der Arbeitgeber tut nicht genug, um Ausbrüche von COVID unter Arbeitnehmern zu verhindern.
Angebliche Gefahren: 1,
Quelle: Osha.gov | Quittungsdatum: 2020-10-15
Angebliche Gefahren: 1,
Quelle: Osha.gov | Quittungsdatum: 2020-10-15
1
Bemerkungen
Kommentar
Die Mitarbeiter dürfen mit Husten, Fieber und Grippeähnlichen Symptomen arbeiten.
Das Tragen der Maske wird nicht erzwungen.
Mitarbeiter sind gezwungen, ohne soziale Distanzierung mit kranken Mitarbeitern zu arbeiten.
Angebliche Gefahren: 3, Mitarbeiter ausgesetzt: 5
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2020-10-05
Das Tragen der Maske wird nicht erzwungen.
Mitarbeiter sind gezwungen, ohne soziale Distanzierung mit kranken Mitarbeitern zu arbeiten.
Angebliche Gefahren: 3, Mitarbeiter ausgesetzt: 5
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2020-10-05
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