1. Lader, die in denselben Anhängern arbeiten, müssen zu nahe beieinander arbeiten. Die Mitarbeiter müssen keine Gesichtsmaske tragen, wenn sie nahe beieinander arbeiten.
Angebliche Gefahren: 2, Mitarbeiter ausgesetzt: 85
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2021-04-07
Angebliche Gefahren: 2, Mitarbeiter ausgesetzt: 85
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs: 2021-04-07
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Die Mitarbeiter in der Einrichtung sind COVID-19 ausgesetzt. Der Arbeitgeber stellt nicht sicher, dass Manager soziale Distanzierung praktizieren und/oder angemessene Gesichtsbedeckungen tragen, wie von den Centers for Disease Control (CDC) empfohlen. Anwendbarer OSHA-Standard: Standardabschnitt 5 (a) (1) des Arbeitsschutzgesetzes von 1970
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 25…
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 25…
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1. Der Arbeitgeber reinigt die Anlage nicht gründlich nach positiven COVID-19-Fällen im Gefahrgutbereich, im Nordost-Primärgebiet und im Bereich Out Bound Band 7 der Einrichtung, wodurch andere Mitarbeiter COVID-19 aussetzen. Anwendbar OSHA General Duty Standard 5 (a) (1) des Gesetzes über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz von 1970.
Angebliche Gefahren:…
Angebliche Gefahren:…
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1. Der Arbeitgeber befolgt nicht die Richtlinien von Centers for Disease Control (CDC). Mitarbeiter dürfen sich nach einer Reise zu COVID-19 „Hotspots“ melden und sich nicht selbst in Quarantäne stellen, wodurch andere Mitarbeiter dem Coronavirus ausgesetzt werden können.
Anwendbare Norm: Allgemeine Zollklausel - Abschnitt 5 Buchstabe a…
Anwendbare Norm: Allgemeine Zollklausel - Abschnitt 5 Buchstabe a…
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