1) Der Arbeitgeber trifft keine Vorsichtsmaßnahmen, um Mitarbeiter vor Vertragsabschluss und der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) im Lager oder in Lieferwagen zu schützen: a) Das Tragen von Gesichtsbedeckungen/Masken für Mitarbeiter, die Kunden gegenüberstehen und/oder sich innerhalb von sechs (6) Fuß von anderen Mitarbeitern befinden, wird nicht durchgesetzt;…
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