1. Der Arbeitgeber stellt keine individuellen Handtücher oder Papierhandtücher in vom Arbeitnehmer ausgewiesenen Toiletten zur Verfügung. Die Mitarbeiter müssen ihre eigenen sanitären Einrichtungen bereitstellen. Der Arbeitgeber stellt keine Handseife oder ähnliche Reinigungsmittel in von Mitarbeitern ausgewiesenen Toiletten zur Verfügung. Der Arbeitgeber erfüllt das COVID-19-Mandat des Gouverneurs in…
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