1) Mitarbeiter sind potenziell Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit COVID-19 ausgesetzt. Es wurde berichtet, dass das Management die ordnungsgemäße Maskenverwendung durch alle Mitarbeiter, die in der Einrichtung arbeiten, nicht sinnvoll durchsetzt. Im Gegensatz zu 5 (a) (1) des Arbeitsschutzgesetzes.