1- Mitarbeiter in der Vertriebsabteilung, die Gefahren im Zusammenhang mit COVID-19 ausgesetzt sind, 3 von 5 Mitarbeitern in der Abteilung haben positiv auf COVID-19 getestet. Der Arbeitgeber setzt keine Methoden durch, um die Virusübertragung zu reduzieren. Im Gegensatz zu Abschnitt (5 (a) (1) des Arbeitsschutzgesetzes. 2- Mitarbeiter,…
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1.) Mitarbeiter sind potenziell dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 ausgesetzt, da die soziale Distanzierung am Arbeitsplatz nicht durchgesetzt wird. Im Gegensatz zum OshAct von 1970, Abschnitt 5 (a) (1).
Angebliche Gefahren: 1, exponierte Mitarbeiter: 45
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2021-04-25
Angebliche Gefahren: 1, exponierte Mitarbeiter: 45
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2021-04-25
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