1. Angemessene Richtlinien und Verfahren zur Verhinderung der Infektionskontrolle werden nicht umgesetzt und durchgesetzt, um die Ausbreitung des COVID-19-Virus zu verhindern, da Mitarbeiter keine Gesichtsbedeckungen und/oder Masken tragen müssen.
2. Der Arbeitgeber hat keine bestimmte Art (en) persönlicher Schutzausrüstung (PSA) (d. h. Handschuhe, Masken, Gesichtsschutz usw.) identifiziert,…
2. Der Arbeitgeber hat keine bestimmte Art (en) persönlicher Schutzausrüstung (PSA) (d. h. Handschuhe, Masken, Gesichtsschutz usw.) identifiziert,…
15
Bemerkungen
Kommentar
