1) Die Einrichtung wird nicht hygienisch gehalten, insbesondere die Badezimmer für Männer und Frauen und den Arbeitsraum. Anwendbarer OSHA-Standard: 1910.141 2) Ein Mitarbeiter in der Einrichtung wurde positiv auf Covid19 getestet und Mitarbeiter der Einrichtung wurden nicht benachrichtigt. Anwendbarer OSHA-Standard: Abschnitt 5a1 des Arbeitsschutzgesetzes.
Angebliche Gefahren: 2,…
Angebliche Gefahren: 2,…
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