Die Mitarbeiter waren Gesundheitsgefahren im Zusammenhang mit COVID-19 ausgesetzt, da einige Mitarbeiter keine Gesichtsbedeckung/Maske tragen, wenn soziale Distanzierung nicht möglich ist. Der Arbeitgeber hat das Erfordernis von Gesichtsbedeckungen nicht durchgesetzt, wenn die Arbeitnehmer in unmittelbarer Nähe zueinander arbeiteten. Es gibt mindestens zwei Mitarbeiter, die ihre Mitarbeiter darüber…
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