1. Der Arbeitgeber setzt die Mitarbeiter COVID-19 aus, indem er die CDC COVID-19-Richtlinien für Gesichtsbeläge am Arbeitsplatz nicht befolgt und das Management nicht dazu zwingt, bei der Interaktion mit Mitarbeitern eine Gesichtsabdeckung am Arbeitsplatz zu tragen.
Anwendbare OSHA-Norm: Abschnitt 5 Buchstabe a (1) des Arbeitsschutzgesetzes
Angebliche Gefahren:…
Anwendbare OSHA-Norm: Abschnitt 5 Buchstabe a (1) des Arbeitsschutzgesetzes
Angebliche Gefahren:…
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1. Mitarbeiter einschließlich des Managers, tragen keine Gesichtsmaske. Der Arbeitgeber befolgt nicht die Richtlinien von Centers for Disease Control (CDC) zum Tragen von Gesichtsmasken/-belägen, wodurch Arbeitnehmer dem Coronavirus möglicherweise ausgesetzt werden.
Anwendbare Norm: Allgemeine Zollklausel: Abschnitt 5 Buchstabe a Nummer 1
2. Mitarbeiter, einschließlich des Managers, üben…
Anwendbare Norm: Allgemeine Zollklausel: Abschnitt 5 Buchstabe a Nummer 1
2. Mitarbeiter, einschließlich des Managers, üben…
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