1.) Mitarbeiter sind möglicherweise dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 ausgesetzt, da keine adäquate soziale Distanzierung vorhanden ist. Mitarbeiter arbeiten im Paketverteilungsgebiet und dürfen keine soziale Distanz erreichen, während sie neben dem Paketscanner arbeiten. Im Gegensatz zum OshAct von 1970, Abschnitt 5 (a) (1).
Angebliche Gefahren: 1, exponierte Mitarbeiter:…
Angebliche Gefahren: 1, exponierte Mitarbeiter:…
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