1. Die Mitarbeiter müssen keine Gesichtsbedeckung tragen, wenn sie sich in der Einrichtung bewegen. Mitarbeiter sind nicht verpflichtet, soziale Distanzierung aufrechtzuerhalten. Die Einrichtung wird nicht häufig bereinigt. Der Arbeitgeber verlangt nicht, dass Mitarbeiter mit positiven Covid-Fällen oder mit Covid-Symptomen die Arbeit unter Quarantäne stellen.
Quelle: Osha.gov |…
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