1. Der Arbeitgeber setzt die Mandate oder Richtlinien des örtlichen Gesundheitsamtes im Zusammenhang mit der Verwendung von Gesichtsbedeckungen durch einige Mitarbeiter und Kunden nicht durch, wodurch die Mitarbeiter gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt sind. T8 CCR 3205 (c) (2) (F)
1. Der Arbeitgeber setzt die Mandate oder Richtlinien des örtlichen Gesundheitsamtes im Zusammenhang mit der Verwendung von Gesichtsbedeckungen durch einige Mitarbeiter und Kunden nicht durch, wodurch die Mitarbeiter gesundheitlichen Gefahren ausgesetzt sind. T8 CCR 3205 (c) (2) (F)