Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen zum Schutz der Mitarbeiter vor Vertragsabschluss und der Ausbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz: a) Gemeinsame und gemeinsame Arbeitsbereiche werden nicht regelmäßig gereinigt und bereinigt. b) Masken sind für Mitarbeiter, die nahe beieinander arbeiten, nicht erforderlich. c.) Soziale Distanzierung wird weder in…
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