1. Der Arbeitgeber hat keine Reinigungs- und Desinfektionsverfahren eingeführt, bei denen häufig berührte Oberflächen und Gegenstände wie Türklinken, Aufzugsknöpfe, Geräte, Werkzeuge, Handläufe, Griffe, Bedienelemente, Badezimmeroberflächen und Lenkräder identifiziert und regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden müssen Mitarbeiter zu Gesundheitsgefahren. T8 CCR Abschnitt 3205 (c) (8) (C) 2. Der…
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