1. Mitarbeiter und Kinder dürfen sich bei den Zentren mit COVID-ähnlichen Symptomen melden. Die Kontaktverfolgung wird nicht durchgeführt und/oder ist unzureichend. Die Reaktion auf einen COVID-19-Fall ist die Quarantäne des Klassenzimmers. Der Arbeitgeber hat es versäumt, die flexiblen Mitarbeiter zu identifizieren, die sich in den Klassenzimmern drehen.…
1
Bemerkungen
Kommentar
