1. Der Distrikt erlaubt keine Fernarbeit, wie in der Notfallregel 5 (8) gefordert. Diese Gefahr könnte sich auf etwa 40-50 Personen auswirken, die möglicherweise zumindest einen Teil ihrer Arbeit aus der Ferne ausführen können. Insbesondere Reisende (Sprachpathologen, Psychologen, Sozialarbeiter usw.) und einige Sonderschullehrer, die Dienstleistungen für Schüler…
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