1. T8 CCR § 3203 (a) (2) - Die Anordnung der Gesichtsbeläge wird am Arbeitsplatz nicht durchgesetzt. T8 CCR § 3380 - Mitarbeiter tragen keine Handschuhe.
Angebliche Gefahren: 2, Angestellte exponiert: 5
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2020-07-13
Angebliche Gefahren: 2, Angestellte exponiert: 5
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2020-07-13
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