Der Arbeitgeber verlangt nicht, dass Gesichtsbedeckungen getragen werden, wenn die Mitarbeiter die Trennung von anderen Personen am Arbeitsplatz nicht konsequent von 6 Fuß aufrechterhalten können. Der Arbeitgeber benötigt keine Gesichtsbedeckungen in Gemeinschaftsräumen, auch bei persönlichen Besprechungen sowie in Toiletten und Fluren.
Quelle: Osha.gov | Datum des Wareneingangs:…
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