1. Mitarbeiter und Manager in der Einrichtung sind COVID-19 ausgesetzt. Der Arbeitgeber stellt nicht sicher, dass Manager und Mitarbeiter angemessene Gesichtsbedeckungen tragen. Anwendbarer OSHA-Standard: Abschnitt 5 (a) (1) des Gesetzes über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz von 1970