Punkt #1: Die Mitarbeiter sind einer Sturzgefahr ausgesetzt, da keine ordnungsgemäße Ausrüstung zum Aufstieg auf Sattelschlepper für den Zugang zum oberen Ende des Motors vorgesehen ist. Punkt #2: Die Mitarbeiter sind einer Gefahr ausgesetzt, da die Wagenheber, die zum Anheben von LKWs verwendet werden, nicht schwach sind…
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