Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen zum Schutz der Mitarbeiter vor der Inhaftierung und Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz: a) Ein Vorbereitungs- und Reaktionsplan für Infektionskrankheiten gemäß §16VAC25-220 wurde nicht umgesetzt. b) Das Tragen von Gesichtsmasken/-bedeckungen ist nicht erforderlich oder durchgesetzt. c) Ein Reinigungs- und Desinfektionsprotokoll wurde…
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