1. Der Arbeitgeber entspricht nicht dem COVID-19-Mandat des Gouverneurs in Bezug auf die Selbstquarantäne der Arbeitnehmer. Ein Mitarbeiter darf nach Exposition gegenüber einer COVID-19-Positivperson weiterarbeiten. Mitarbeiter dürfen sich nach einer möglichen Exposition nicht selbst unter Quarantäne stellen oder auf COVID-19 getestet werden. Der Arbeitgeber entspricht nicht dem…
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