1) Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen, um die Mitarbeiter vor der Ansteckung und Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz zu schützen: a) Das Tragen von Gesichtsmasken/Abdeckungen wird nicht durchgesetzt. 2) Der Arbeitgeber erlaubt Gabelstaplerbetreibern, Mitarbeiter an den Gabeln zu heben, um elektrische Wartungsarbeiten durchzuführen. 3) Der Arbeitgeber…
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