1. Der Arbeitgeber benachrichtigt betroffene Arbeitnehmer nicht über die Exposition gegenüber SARS-CoV-2 (auch bekannt als COVID-19 oder Coronavirus) gemäß den CDC-Richtlinien. Zu den geltenden OSHA-Standards können gehören: Abschnitt 5 (a) (1) Allgemeine Zollklausel des Gesetzes über Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz von 1970
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 2…
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 2…
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