1. Nichteinhaltung des Mandats für Mitarbeiter, Gesichtsbeläge zu tragen. Einige Mitarbeiter tragen Gesichtsbedeckungen unter dem Kinn und andere tragen überhaupt keine Gesichtsbekleidungen.
2. Nichteinhaltung sozialer Distanzmaßnahmen durch Beibehaltung eines Mindestabstands von sechs Fuß zwischen den Mitarbeitern im öffentlichen Raum.
3. Der Arbeitgeber hat keine wirksamen Protokolle entwickelt,…
2. Nichteinhaltung sozialer Distanzmaßnahmen durch Beibehaltung eines Mindestabstands von sechs Fuß zwischen den Mitarbeitern im öffentlichen Raum.
3. Der Arbeitgeber hat keine wirksamen Protokolle entwickelt,…
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