1. Nichteinhaltung von Maßnahmen zur sozialen Distanzierung durch Aufrechterhaltung einer Mindestdistanz von sechs Fuß zwischen Mitarbeitern in öffentlichen Räumen. Ein Mitarbeiter, der Symptome von Covid-19 zeigte, durfte eine Woche lang arbeiten. GEFAHRENLAGE: Lagerraum oder auf der Verkaufsfläche. 01.12.2020 bm
Angebliche Gefahren: 2, Mitarbeiter ausgesetzt: 10
Quelle: Osha.gov…
Angebliche Gefahren: 2, Mitarbeiter ausgesetzt: 10
Quelle: Osha.gov…
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