1) Der Arbeitgeber trifft keine Vorkehrungen zum Schutz der Mitarbeiter vor Vertragsabschluss und der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) am Arbeitsplatz: a) Mitarbeiter, von denen bekannt ist oder vermutet wird, dass sie mit COVID-19 infiziert sind, dürfen sich an die Arbeit melden und bleiben. b) Mitarbeiter wurden nicht…
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