Die Mitarbeiter in der Einrichtung sind COVID-19 ausgesetzt, da der Arbeitgeber die soziale Distanzierung nicht implementiert und die Einrichtung nicht effektiv reinigt. Anwendbarer OSHA-Standard: Abschnitt 5 (a) (1) des Arbeitsschutzgesetzes von 1970
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 5
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2020-12-04
Angebliche Gefahren: 1, Mitarbeiter ausgesetzt: 5
Quelle: Osha.gov | Empfangsdatum: 2020-12-04
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