1. Der Arbeitgeber erzwingt die Verwendung von Gesichtsmaske und Gesichtsbedeckung während aller Arbeitszeiten nicht. Das Unternehmen hat keine Richtlinien, Verfahren und/oder Anweisungen zur Verhinderung der Exposition von Coronavirus (COVID-19) entwickelt und umgesetzt. Mitarbeiter werden überhaupt nicht und/oder rechtzeitig über eine potenzielle indirekte und/oder direkte Exposition oder Begegnung…
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