1. Das Infektionskontrollprogramm des Arbeitgebers ist nicht ausreichend, da er nicht sicherstellt, dass Arbeitnehmer, die in den beiden Nachtschichten arbeiten, Zugang zu Gesichtsbedeckungen, Atemschutzmasken und Handschuhen haben, da die Vorräte während der Nachtschichten im Administratorbüro eingesperrt sind.