Der Arbeitgeber hat am Arbeitsplatz keine Maßnahmen ergriffen, um Mitarbeiter vor Vertragsabschluss oder Verbreitung von COVID-19 am Arbeitsplatz zu schützen. Die Verwendung von Gesichtsbedeckungen durch Mitarbeiter und Kunden ist nicht erforderlich oder durchgesetzt. Gruppensitzungen finden in kleinen Gruppen statt, in denen die Mitarbeiter und Kunden keine soziale…
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