1. Mitarbeiter sind der COVID-19-Krankheit ausgesetzt, da sie nicht die richtige persönliche Schutzausrüstung erhalten, entgegen dem Arbeitsschutzgesetz von 1970, General Duty Klausel 5 (a) (1). Mitarbeiter sind Brandgefahren ausgesetzt, da im Gegensatz zu 29 CFR 1910.138 keine persönliche Schutzausrüstung vorgesehen ist, um Verbrennungen beim Umgang mit Geräten…
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